Ihr wollt gemeinsam auswandern — aber was passiert mit dem Ehegattensplitting, der gemeinsamen Steuererklärung und eurer Veranlagung? Hier erfahrt ihr, welche steuerlichen Besonderheiten für verheiratete Paare beim Wegzug aus Deutschland gelten.
Auswandern ist für zwei Menschen etwas anderes als für eine Einzelperson. Ihr plant nicht nur euer eigenes Leben neu — ihr verhandelt eine gemeinsame Zukunft. Wo wollt ihr leben? Wer gibt den Job auf? Wer behält vielleicht einen Fuß in Deutschland?
Und mitten in diesen ohnehin emotionalen Entscheidungen taucht ein Thema auf, das vielen Paaren den Schlaf raubt: die Steuer. Denn was in Deutschland als verheiratetes Paar steuerlich funktioniert hat — Splittingtarif, gemeinsame Veranlagung, geteilte Freibeträge — kann beim Wegzug plötzlich wegfallen. Und zwar nicht irgendwann, sondern ab dem Tag, an dem ihr euch abmeldet.
Das muss euch keine Angst machen. Aber es sollte euch vorbereitet finden. In diesem Artikel zeigen wir euch, welche steuerlichen Weichen ihr als Ehepaar stellen müsst, welche Fehler andere gemacht haben und wie ihr als Team klug durch den Übergang kommt.
YMYL-Hinweis: Steuerliche Regelungen sind individuell und ändern sich regelmäßig. Dieser Artikel ersetzt keine persönliche Steuerberatung. Bitte wendet euch an einen Steuerberater mit internationaler Erfahrung.
Was ist das Ehegattensplitting — und warum ist es so wertvoll?
Bevor wir über den Wegzug sprechen, kurz zur Erinnerung: Das Ehegattensplitting ist eine der größten steuerlichen Vergünstigungen, die Deutschland verheirateten Paaren bietet.
Das Prinzip ist einfach: Bei der Zusammenveranlagung werden die Einkommen beider Partner addiert, durch zwei geteilt und dann der Steuersatz auf diese Hälfte angewendet. Das Ergebnis wird verdoppelt. Dadurch profitiert ihr von einem niedrigeren Progressionssatz.
Der Vorteil ist besonders groß, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere. In extremen Fällen — etwa wenn ein Partner 120.000 Euro verdient und der andere kein Einkommen hat — kann der Splittingvorteil über 10.000 Euro pro Jahr betragen.
Zusätzlich verdoppeln sich Grundfreibetrag (2026: 24.696 Euro statt 12.348 Euro), Pauschbeträge und weitere Freibeträge.
Aktuelle Reformdebatte 2026
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat vorgeschlagen, das Ehegattensplitting für neue Ehen durch ein Realsplitting zu ersetzen. Stand Juli 2026 gibt es aber weder einen Gesetzentwurf noch einen Kabinettsbeschluss. Für bestehende Ehen soll das klassische Splitting erhalten bleiben. Dennoch: Wer auswandert, verliert den Splittingvorteil unter Umständen schneller, als die Politik ihn abschaffen könnte.
Was passiert mit dem Splitting beim Wegzug?
Die Zusammenveranlagung mit Splittingtarif setzt voraus, dass beide Ehepartner unbeschränkt steuerpflichtig sind (§ 26 Abs. 1 EStG). Unbeschränkt steuerpflichtig bist du, wenn du deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hast.
Szenario 1: Beide Partner wandern gemeinsam aus
Wenn ihr beide gleichzeitig euren Wohnsitz in Deutschland aufgebt und ins Ausland zieht, endet eure unbeschränkte Steuerpflicht für beide. Ab diesem Zeitpunkt seid ihr beschränkt steuerpflichtig — und das Ehegattensplitting entfällt.
Als beschränkt Steuerpflichtige:
- Kein Grundfreibetrag (ihr zahlt ab dem ersten Euro)
- Kein Ehegattensplitting
- Kein Abzug von Sonderausgaben
- Keine außergewöhnlichen Belastungen absetzbar
Im Wegzugsjahr selbst wird es besonders kompliziert: Das Jahr zerfällt steuerlich in zwei Teile. Bis zum Wegzugstag seid ihr unbeschränkt steuerpflichtig (mit Splitting), danach beschränkt steuerpflichtig (ohne Splitting). Beide Teile landen in einer einzigen Steuererklärung.
Achtung Progressionsvorbehalt: Eure ausländischen Einkünfte aus dem zweiten Jahresteil (nach dem Wegzug) zählen zwar nicht direkt zur deutschen Steuer, können aber den Steuersatz auf eure deutschen Einkünfte erhöhen. Das kann eine unangenehme Überraschung sein, wenn einer von euch im neuen Land sofort ein gutes Einkommen erzielt.
Konkretes Beispiel: Splitting-Verlust beziffern
Nehmen wir ein typisches Paar: Markus verdient 90.000 Euro, Sandra ist selbständig mit 25.000 Euro Gewinn. In der Zusammenveranlagung mit Splittingtarif zahlen sie zusammen ca. 24.800 Euro Einkommensteuer. In der Einzelveranlagung (nach dem Wegzug, beschränkt steuerpflichtig) zahlt Markus allein ca. 26.400 Euro auf seine 90.000 Euro — und Sandra ca. 2.400 Euro auf ihre 25.000 Euro. Die Gesamtlast steigt also um rund 4.000 Euro pro Jahr.
Bei höheren Einkommensunterschieden kann die Differenz noch deutlich größer ausfallen. Paare, bei denen ein Partner kein oder wenig eigenes Einkommen hat, verlieren am meisten.
Szenario 2: Ein Partner wandert aus, der andere bleibt
Dieses Modell ist häufiger als man denkt — und steuerlich besonders anspruchsvoll. Ein Partner zieht ins Ausland, der andere bleibt vorerst in Deutschland (wegen Arbeit, Kinder, Immobilie, pflegebedürftige Eltern).
In diesem Fall:
- Der in Deutschland verbleibende Partner bleibt unbeschränkt steuerpflichtig
- Der ausgewanderte Partner wird beschränkt steuerpflichtig (oder gar nicht mehr in Deutschland steuerpflichtig, je nach Einkünften)
- Das Ehegattensplitting entfällt grundsätzlich, weil nicht mehr beide unbeschränkt steuerpflichtig sind
Die Ausnahme: § 1a EStG — Zusammenveranlagung trotz Ausland
Es gibt eine wichtige Rettungsleine: Nach § 1a EStG kann die Zusammenveranlagung auch dann beantragt werden, wenn ein Ehepartner im Ausland lebt — aber nur unter diesen Voraussetzungen:
- Der in Deutschland steuerpflichtige Partner hat die Staatsangehörigkeit eines EU/EWR-Staates
- Der im Ausland lebende Partner hat seinen Wohnsitz in einem EU/EWR-Staat oder der Schweiz
- Die Einkunftsgrenzen werden eingehalten:
- Mindestens 90 % der gemeinsamen Einkünfte unterliegen der deutschen Steuer, oder
- Die nicht in Deutschland besteuerten Einkünfte liegen unter dem Grundfreibetrag (2026: 12.348 Euro pro Person, 24.696 Euro für Verheiratete)
Zieht ein Partner in ein Drittland (z. B. Thailand, Dubai, Panama), ist die Zusammenveranlagung nach § 1a EStG nicht möglich. Das Splitting geht verloren.
BFH-Urteil Mai 2025 — Progressionsvorbehalt beachten
Ein aktuelles BFH-Urteil (I R/5/22, veröffentlicht 2025) hat eine weitere Falle aufgezeigt: Wenn der im Ausland lebende Ehepartner dort hohe steuerfreie Einkünfte erzielt (z. B. Mieteinnahmen aus einer EU-Immobilie), werden diese Einkünfte über den Progressionsvorbehalt berücksichtigt. Das bedeutet: Die Einkünfte zählen zwar nicht direkt zur deutschen Steuer, treiben aber den Steuersatz auf die deutschen Einkünfte nach oben.
In manchen Fällen kann die Zusammenveranlagung dadurch sogar ungünstiger sein als die Einzelveranlagung. Hier lohnt sich eine Vergleichsrechnung durch den Steuerberater.
Getrennte Wohnsitze — Lebt ihr „dauernd getrennt"?
Ein entscheidender Punkt, der oft übersehen wird: Die Zusammenveranlagung setzt voraus, dass ihr nicht dauernd getrennt lebt (§ 26 Abs. 1 EStG). Wenn ein Partner in Hamburg arbeitet und der andere in Barcelona lebt, könnte das Finanzamt argumentieren, dass ihr „dauernd getrennt" seid.
Wann gelten Ehepaare als „nicht dauernd getrennt"?
Das Finanzgericht Münster hat 2017 (Az. 7 K 2441/15 E) klargestellt: Auch Ehepaare, die dauerhaft an verschiedenen Orten leben, können zusammen veranlagt werden — wenn die eheliche Wirtschaftsgemeinschaft aufrechterhalten wird.
Entscheidend ist das Gesamtbild der Beziehung:
- Wechselseitige Besuche
- Gemeinsame Urlaube
- Gemeinsam bestrittene Ausgaben
- Gemeinsame Konten oder finanzielle Verflechtung
- Regelmäßige Kommunikation
Praxis-Tipp: Dokumentiert eure gemeinsamen Aktivitäten. Flugbuchungen, gemeinsame Kontoauszüge, Fotos von Besuchen — all das kann im Streitfall mit dem Finanzamt helfen.
Wegzugsbesteuerung — Das Ehepaar-Risiko
Neben dem Splitting-Verlust droht Ehepaaren mit Unternehmensanteilen die Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG). Wenn einer von euch Anteile an einer Kapitalgesellschaft hält (mindestens 1 %), wird beim Wegzug aus Deutschland so getan, als hättet ihr diese Anteile zum Marktwert verkauft — obwohl ihr sie behaltet.
Was bedeutet das für Ehepaare?
- Halten beide Partner jeweils 1 % oder mehr an einer GmbH, löst jeder Wegzug einzeln die Wegzugsbesteuerung aus
- Bei einer gemeinsamen Familien-GmbH kann die Steuerlast schnell in die Hunderttausende gehen
- Seit 2025 gilt die Wegzugsbesteuerung auch für Investmentfonds-Anteile ab 500.000 Euro Anschaffungskosten
Gestaltungsmöglichkeit: Zeitversetzter Wegzug
Manche Paare ziehen bewusst zeitversetzt um: Ein Partner wandert zuerst aus, der andere folgt nach einer Übergangszeit. Das kann steuerliche Vorteile bieten — etwa wenn Unternehmensanteile umstrukturiert werden sollen oder die Ratenzahlung der Wegzugssteuer (sieben Jahresraten auf Antrag) besser geplant werden kann.
Achtung: Innerhalb der EU/EWR kann die Wegzugssteuer unter bestimmten Bedingungen gestundet werden. Bei einem Umzug in ein Drittland wird die Steuer sofort fällig.
Unterhalt und Steuerabzug bei getrennten Wohnsitzen
Wenn ein Partner in Deutschland bleibt und der andere im Ausland lebt, kann die Frage des Unterhalts steuerlich relevant werden — insbesondere bei einem großen Einkommensunterschied.
Unterhalt bei getrennten Wohnsitzen (nicht geschieden)
Unterhaltszahlungen an den im Ausland lebenden Ehepartner können unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben (Realsplitting nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG) abgezogen werden — allerdings nur bis maximal 15.876 Euro pro Jahr (plus übernommene Beiträge zur Basiskrankenversicherung).
Voraussetzung: Der empfangende Partner muss die Unterhaltszahlungen in seiner Steuererklärung als Einkünfte angeben. Das funktioniert bei getrennten Staaten nicht immer reibungslos.
Güterstand und Vermögensaufteilung
Beim Auswandern solltet ihr auch euren Güterstand überprüfen:
- Zugewinngemeinschaft (deutscher Standard): Bei einer späteren Scheidung im Ausland kann es zu Komplikationen kommen, wenn das Auslandsrecht den Zugewinnausgleich nicht kennt
- Gütertrennung oder modifizierte Zugewinngemeinschaft: Kann bei einem internationalen Umzug sinnvoller sein
- Ein Ehevertrag mit klarer Rechtswahl (deutsches Recht) kann viel Ärger sparen
Sonderfälle: Binationale Ehen und Scheidung im Ausland
Binationale Ehen
Wenn einer von euch keine deutsche Staatsangehörigkeit hat, ergeben sich zusätzliche Fragen:
- Der Partner mit ausländischer Staatsbürgerschaft hat möglicherweise bereits Steuerrechte im Herkunftsland
- Bei Rückkehr in das Herkunftsland des ausländischen Partners gelten dort die lokalen Steuergesetze — inklusive möglicher Anrechnungspflichten
- Die Frage der steuerlichen Ansässigkeit (Tax Residency) muss für jeden Partner einzeln geklärt werden
Scheidung im Ausland
Ein Thema, über das niemand gern spricht, das aber geplant werden sollte: Was passiert bei einer Scheidung nach der Auswanderung?
- Das Scheidungsrecht des Wohnsitzlandes kann erheblich vom deutschen Recht abweichen
- Vermögensaufteilung, Unterhalt und Sorgerecht folgen anderen Regeln
- Ohne Ehevertrag mit Rechtswahlklausel gilt im Zweifel das Recht des Staates, in dem ihr euren gewöhnlichen Aufenthalt habt
Empfehlung: Lasst vor der Auswanderung einen Ehevertrag aufsetzen, der deutsches Recht wählt — zumindest für die güterrechtlichen Fragen. Das schafft Sicherheit für beide Seiten.
Versorgungsausgleich bei Scheidung im Ausland
Ein besonders heikles Thema: den Versorgungsausgleich. In Deutschland werden bei einer Scheidung die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche hälftig geteilt. In vielen Ländern — etwa den USA, Großbritannien oder den meisten asiatischen Staaten — existiert dieses Konzept nicht.
Das kann für den Partner mit geringeren Rentenansprüchen zum ernsten Problem werden. Ohne Ehevertrag, der den Versorgungsausgleich regelt, riskiert ihr, dass der nach deutschem Recht vorgesehene Ausgleich nicht durchgesetzt werden kann.
Kindergeld und Familienleistungen beim Wegzug
Wenn ihr Kinder habt, stellt sich auch die Frage nach dem Kindergeld. Die Grundregel: Kindergeld gibt es nur, wenn mindestens ein Elternteil in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist oder in einem EU/EWR-Staat lebt.
Ein Partner bleibt in Deutschland
Solange ein Elternteil in Deutschland wohnt und arbeitet, besteht der Kindergeldanspruch in der Regel weiter — auch wenn die Kinder mit dem anderen Elternteil im Ausland leben (innerhalb der EU/EWR).
Beide Partner ziehen um
Wandern beide Eltern in ein Drittland aus und geben den Wohnsitz in Deutschland auf, erlischt der Kindergeldanspruch. Innerhalb der EU/EWR kann unter bestimmten Bedingungen ein Anspruch auf Kindergeld (oder Differenzkindergeld) bestehen — abhängig davon, wo ihr sozialversichert seid.
Praxis-Tipp
Klärt den Kindergeldanspruch vor dem Umzug mit der Familienkasse. Eine rückwirkende Streichung des Kindergelds kann zu empfindlichen Rückforderungen führen — pro Kind und Jahr sind das aktuell bis zu 3.024 Euro (2026: 252 Euro monatlich).
Die Ehegatten-GmbH im Ausland
Manche Paare überlegen, ihre gemeinsame unternehmerische Tätigkeit im Ausland in einer gemeinsamen Gesellschaft zu bündeln. Das kann steuerliche Vorteile bieten — birgt aber auch Risiken.
Vorteile
- Gemeinsame Gewinnverteilung an beide Partner (statt dass einer alles versteuert)
- In manchen Ländern niedrigere Körperschaftsteuersätze
- Klare Trennung von Privat- und Geschäftsvermögen
Risiken
- Deutschland kann über die Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7-14 AStG) zugreifen, wenn die ausländische Gesellschaft in einem Niedrigsteuerland sitzt und die Einkünfte „passiv" sind
- Bei erweitert beschränkter Steuerpflicht (§ 2 AStG) greift Deutschland noch bis zu zehn Jahre nach dem Wegzug zu
- Die Gründung einer Auslandsgesellschaft nur zur Steuervermeidung kann als Gestaltungsmissbrauch gewertet werden
Wann lohnt sich eine gemeinsame Auslandsgesellschaft?
Eine gemeinsame Gesellschaft im Ausland kann dann sinnvoll sein, wenn:
- Beide Partner aktiv im Unternehmen mitarbeiten (nicht nur auf dem Papier)
- Das Zielland eine Substanzvoraussetzung erfüllt (eigenes Büro, Mitarbeiter, lokale Kunden)
- Die Geschäftstätigkeit einen echten Bezug zum Sitzstaat hat (keine reine Briefkastenfirma)
- Ihr euch von einem Steuerberater bestätigen lasst, dass die Struktur kein Missbrauch im Sinne von § 42 AO ist
In der Praxis sehen wir bei Freiheitspilot häufig Paare, die eine gemeinsame Limited in Zypern, eine LLC in den USA oder eine SRL in Rumänien gründen. Das kann funktionieren — wenn die Substanz stimmt und die deutsche Wegzugsbesteuerung sauber abgewickelt wurde.
Ehrlicher Realitätscheck
Auswandern als Paar ist eine der intensivsten gemeinsamen Erfahrungen, die ihr machen könnt. Das Steuerliche ist dabei nur ein Puzzleteil — aber eines, das ihr nicht ignorieren dürft.
Die schöne Wahrheit: Viele Paare, die gut vorbereitet auswandern, stehen steuerlich sogar besser da als vorher. Gerade in Ländern mit Territorialbesteuerung oder niedrigeren Steuersätzen kann die Gesamtbelastung sinken — und zwar legal und transparent.
Die unbequeme Wahrheit: Wenn ihr den Wegzug steuerlich nicht plant, kann es richtig teuer werden. Verlorenes Splitting, unerwartete Wegzugssteuer, doppelte Steuererklärungen in zwei Ländern — das alles frisst nicht nur Geld, sondern auch Nerven. Und Nerven braucht ihr beim Auswandern für andere Dinge.
Die emotionale Wahrheit: Steuern sind der Bereich, in dem Paare am häufigsten unterschiedliche Prioritäten haben. Einer will alles „richtig" machen, der andere will „einfach loslegen". Nehmt euch die Zeit, das gemeinsam zu besprechen. Ein guter Steuerberater ist auch ein Beziehungsberater — zumindest in finanziellen Fragen.
Der häufigste Fehler: Paare, die sich erst nach dem Umzug mit der Steuer beschäftigen. Dann sind die Fristen für Anträge verpasst, die Wegzugssteuer ist fällig und das Finanzamt hat bereits einen Bescheid geschickt. Plant mindestens 12 Monate vor dem geplanten Wegzug die steuerliche Seite.
Der unterschätzte Faktor: Die Beziehung selbst. Wir haben es bei Freiheitspilot immer wieder erlebt: Wenn ein Partner sich steuerlich unwohl fühlt, überträgt sich das auf die gesamte Auswanderungsentscheidung. Gebt dem Thema den Raum, den es braucht. Geht gemeinsam zum Steuerberater. Schaut euch die Zahlen zusammen an. Denn Transparenz in finanziellen Dingen ist das Fundament, auf dem eine Auswanderung als Paar gelingt — oder scheitert.
Häufige Fragen (FAQ)
Verlieren wir das Ehegattensplitting automatisch, wenn wir auswandern?
Ja — sobald beide Partner ihren Wohnsitz in Deutschland aufgeben und beschränkt steuerpflichtig werden, entfällt die Zusammenveranlagung mit Splittingtarif. Eine Ausnahme besteht nach § 1a EStG, wenn ein Partner in Deutschland bleibt und der andere in einem EU/EWR-Staat oder der Schweiz lebt. Bei einem Wegzug in ein Drittland geht das Splitting in jedem Fall verloren.
Können wir als Paar getrennte Steuererklärungen machen?
Ja, als beschränkt Steuerpflichtige macht jeder Partner eine eigene Steuererklärung — allerdings ohne die Vorteile der Zusammenveranlagung. Das ist steuerlich fast immer ungünstiger als das Splitting.
Mein Partner bleibt in Deutschland, ich ziehe in die Schweiz. Behalten wir das Splitting?
Möglicherweise ja. Über § 1a EStG ist die Zusammenveranlagung mit einem in der Schweiz lebenden Ehepartner grundsätzlich möglich, wenn die Einkunftsgrenzen eingehalten werden (90 %-Grenze oder Grundfreibetragsgrenze). Ihr braucht allerdings eine Bescheinigung der Schweizer Steuerbehörde über die dortigen Einkünfte.
Was passiert mit unserem gemeinsamen Depot beim Auswandern?
Wenn das Depot Investmentfonds-Anteile mit Anschaffungskosten über 500.000 Euro enthält, kann seit 2025 die Wegzugsbesteuerung greifen — unabhängig davon, ob die Anteile auf einen oder beide Partner laufen. Kleinere Depots sind von der Wegzugssteuer nicht betroffen, unterliegen aber der laufenden Besteuerung im jeweiligen Ansässigkeitsstaat.
Wie finden wir einen Steuerberater, der sich mit Auswandern auskennt?
Sucht nach Steuerberatern mit den Schwerpunkten „Internationales Steuerrecht" oder „Expatriate Tax". Wichtig: Der Berater sollte sowohl das deutsche Steuerrecht als auch die Grundzüge des Steuerrechts eures Ziellandes kennen. Fragt konkret nach Erfahrung mit Wegzugsbesteuerung, DBA-Anwendung und beschränkter Steuerpflicht. Ein Erstgespräch kostet in der Regel zwischen 200 und 500 Euro — eine Investition, die sich angesichts möglicher Fehler im fünf- bis sechsstelligen Bereich schnell rechnet.
Dein nächster Schritt
Auswandern als Paar ist eine Chance — wenn ihr sie gemeinsam und vorbereitet ergreift. Hier eure Checkliste für die steuerliche Seite:
- 12 Monate vorher: Steuerberater mit internationaler Erfahrung einschalten
- DBA prüfen: Welche Regeln gelten im Zielland für Einkommen, Rente, Kapitalerträge?
- Splitting-Verlust kalkulieren: Was kostet euch der Wegfall konkret in Euro?
- Wegzugssteuer checken: Haltet ihr Unternehmensanteile oder große Fondspositionen?
- Ehevertrag prüfen: Ist deutsches Recht als Güterstatut gewählt?
- Zeitplan abstimmen: Gemeinsamer Wegzug oder zeitversetzt — was ist steuerlich günstiger?
- Dokumentation anlegen: Gemeinsame Besuche, Konten, Wirtschaftsgemeinschaft belegen
Ihr müsst das nicht allein durchstehen. Bei Freiheitspilot begleiten wir Paare, die gemeinsam aufbrechen wollen — von der ersten Frage bis zur letzten Unterschrift. Weil die besten Entscheidungen die sind, die ihr zusammen trefft.
Quellen:
- Finanztip: Ehegattensplitting — Zusammenveranlagung und Splittingtabelle, finanztip.de (2026)
- Haufe Finance Office: Veranlagungsformen für Ehegatten — Ehepartner lebt im Ausland, haufe.de (2025)
- Lohnsteuer Kompakt: Wohnsitz im Ausland Ehefrau — §1a EStG, lohnsteuer-kompakt.de (2025)
- Zimmermann & Partner: Wegzugsbesteuerung Deutschland 2026, stb-dus.de (2026)
- abmelden.de: Steuern nach Auswanderung — Steuerpflicht, Wegzugsteuer & DBA 2026, abmelden.de (2026)