Du willst raus — aber dein Geschäft lässt dich nicht ganz los
Stefan, 47, Versicherungsmakler mit 850 Verträgen im Bestand, steht vor einem Dilemma: Er will seit drei Jahren nach Portugal. Seine Frau, seine Kinder und sein Lebenstraum warten dort. Aber sein Geschäft — die Kundenbetreuung, die Jahresgespräche, die Schadenregulierung — funktioniert nicht komplett remote. Seine Kunden in München wollen ihn persönlich sehen. Seine besten Abschlüsse macht er im Gespräch, nicht per Zoom.
„Entweder ich gebe alles auf und fange neu an — oder ich bleibe und träum weiter." So dachte Stefan zwei Jahre lang. Bis er das Zweiländer-Modell entdeckte: Ein hybrides Setup, das ihm erlaubt, in Portugal zu leben und trotzdem 10–12 Tage pro Monat in Deutschland zu arbeiten — steuerlich optimiert, regulatorisch compliant und ohne seinen Bestand zu gefährden.
Heute lebt Stefan seit 14 Monaten in Lissabon. Sein Bestand wächst weiter. Seine Kunden merken kaum einen Unterschied. Und seine Steuerlast liegt um 38 Prozent unter dem, was er in Deutschland gezahlt hätte.
Dieses Modell ist kein Geheimnis. Aber es ist komplex. Dieser Leitfaden erklärt dir die 13-Tage-Regel, die steuerliche Struktur, die regulatorischen Anforderungen und die fünf Fehler, die das Modell sofort zunichtemachen.
Das Wichtigste in Kürze:
Kann ich als Finanzdienstleister auswandern, ohne meinen Bestand aufzugeben? Ja — mit dem Zweiländer-Modell behältst du deine § 34d-Erlaubnis, deinen Bestand und deine Kunden. Du lebst im Zielland und arbeitest maximal 13 Tage pro Monat (~156 Tage/Jahr) in Deutschland, um unter der 183-Tage-Grenze der DBA zu bleiben.
Wie hoch ist die mögliche Steuerersparnis? Je nach Zielland und Einkommensstruktur 30–50 %. Im Rechenbeispiel spart ein Makler mit 125.000 Euro Jahreseinkommen rund 16.450 Euro pro Jahr — bei höherem Einkommen wächst die Ersparnis überproportional.
Was sind die größten Risiken? Fünf Fehler machen das gesamte Konstrukt zunichte: deutsche Wohnung behalten, Familie in DE lassen, Dokumentationslücken, fehlerhafte Gewinnaufteilung und fehlende Substanz im Zielland.
Ab welchem Einkommen rechnet sich das Modell? Rein steuerlich ab ca. 250.000–330.000 Euro Jahreseinkommen (bei ~50.000 Euro Fixkosten für das Setup). Der emotionale Break-Even — Lebensqualität, Lebenshaltungskosten-Differenz — liegt für viele deutlich niedriger.
Die 183-Tage-Regel: Grundlage des Zweiländer-Modells
Was die Doppelbesteuerungsabkommen wirklich sagen
Die Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und fast allen relevanten Zielländern folgen dem OECD-Musterabkommen. Die zentrale Frage: Wo bist du steuerlich ansässig? Die Antwort bestimmt, welches Land dein Welteinkommen besteuert.
Die Ansässigkeit wird nach der „Tie-Breaker-Rule" (Art. 4 Abs. 2 OECD-MA) bestimmt — in dieser Reihenfolge:
- Ständige Wohnstätte — Wo hast du eine dauerhafte Wohnung?
- Mittelpunkt der Lebensinteressen — Wo sind Familie, Freunde, soziales Umfeld?
- Gewöhnlicher Aufenthalt — Wo hältst du dich überwiegend auf?
- Staatsangehörigkeit — Nationalität als letztes Kriterium
Für das Zweiländer-Modell musst du alle vier Kriterien auf dein Zielland lenken. Das wichtigste: Du darfst in Deutschland keine „ständige Wohnstätte" mehr haben (keine eigene Wohnung, kein dauerhaft verfügbares Zimmer) und dein gewöhnlicher Aufenthalt muss im Zielland liegen. Details zur korrekten Abmeldung aus Deutschland findest du im separaten Leitfaden.
Die 183-Tage-Grenze
Die 183-Tage-Regelung (Art. 15 Abs. 2 OECD-MA) ist primär für Arbeitnehmer relevant — aber sie beeinflusst auch die Frage des gewöhnlichen Aufenthalts für Selbständige. Hältst du dich mehr als 183 Tage im Jahr in Deutschland auf, wird es extrem schwierig, die Ansässigkeit im Ausland zu begründen. Das BMF-Schreiben vom 19.12.2025 hat die praktische Handhabung der 183-Tage-Regelung in mehreren Punkten ergänzt und präzisiert.
Umgekehrt: Bleibst du unter 183 Tagen in Deutschland, stützt das deine Ansässigkeit im Zielland — vorausgesetzt, die anderen Kriterien (Wohnung, Familie, Lebensmittelpunkt) stimmen ebenfalls.
Warum 13 Tage pro Monat?
Die „13-Tage-Regel" ist keine gesetzliche Vorschrift, sondern eine praktische Faustregel:
- 13 Tage × 12 Monate = 156 Tage
- 183 Tage minus 156 = 27 Tage Sicherheitspuffer
- Dieser Puffer deckt: unerwartete Verlängerungen, Flugverspätungen, Notfälle, Familienereignisse
In der Praxis empfehlen erfahrene Steuerberater 10–12 Tage pro Monat als Regelaufenthalt, mit maximal 13 Tagen in Ausnahmemonaten. So bleibst du sicher unter 183 Tagen, selbst wenn unvorhergesehene Aufenthalte dazukommen.
Was das für dich heißt: Die 183-Tage-Grenze ist nicht das einzige Kriterium — aber sie ist das am leichtesten messbare. Wer sie reißt, verliert sein stärkstes Argument. Wer unter 156 Tagen bleibt, hat einen komfortablen Puffer für Notfälle, Familienereignisse und verschobene Flüge. Das Zählen beginnt am Tag deiner Abmeldung.
Die steuerliche Struktur: Was wo besteuert wird
Grundprinzip der Einkunftsaufteilung
Im Zweiländer-Modell bist du:
- Im Zielland unbeschränkt steuerpflichtig (Welteinkommen)
- In Deutschland beschränkt steuerpflichtig (nur inländische Einkünfte, § 49 EStG)
Die Einkünfte aus deiner deutschen Betriebsstätte werden in Deutschland besteuert — das DBA vermeidet die Doppelbesteuerung, indem das Zielland diese Einkünfte freistellt oder anrechnet (je nach DBA-Methode). Das BMF-Schreiben vom 03.05.2018 zur Betriebsstättengewinnaufteilung (IV B 5 – S 1341/12/10001-03) definiert die methodischen Grundsätze, die du für die korrekte Zuordnung kennen musst.
Konkrete Aufteilung für Finanzdienstleister
| Einkunftsquelle | Besteuerung in | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Bestandscourtage aus DE-Betriebsstätte | Deutschland | § 49 Abs. 1 Nr. 2a EStG |
| Neugeschäft während DE-Aufenthalt | Deutschland | Betriebsstättenzuordnung |
| Online-Beratung aus dem Ausland | Zielland | Art. 7 OECD-MA |
| Neugeschäft mit internationalen Kunden | Zielland | Ansässigkeitsprinzip |
| Vermögenseinkünfte (Kapitalanlagen) | Zielland | Ansässigkeitsprinzip |
Rechenbeispiel Stefan
| Position | Deutschland | Portugal | Gesamt |
|---|---|---|---|
| Bestandscourtage (DE-BS zugeordnet) | 55.000 € | — | 55.000 € |
| Neugeschäft DE-Aufenthalt | 30.000 € | — | 30.000 € |
| Online-Beratung aus PT | — | 25.000 € | 25.000 € |
| Kapitalerträge | — | 15.000 € | 15.000 € |
| Summe | 85.000 € | 40.000 € | 125.000 € |
| Steuer DE (ca. 33 % Durchschnitt) | 28.050 € | — | |
| Steuer PT (IFICI, 20 % flat) | — | 8.000 € | |
| Gesamtsteuer | 36.050 € | ||
| Steuer bei reinem DE-Wohnsitz (42 %) | ~52.500 € | ||
| Ersparnis | ~16.450 €/Jahr |
Die Ersparnis wächst mit dem Anteil, den du dem Zielland zuordnen kannst — und mit dem Steuersatz-Gefälle zwischen den Ländern.
Einer unserer Klienten — Versicherungsmakler mit ähnlichem Profil wie Stefan — spart mit dem Zweiländer-Modell jährlich über 20.000 Euro an Steuern. Nicht durch Tricks, sondern durch saubere Struktur und korrekte Zuordnung. Der Unterschied zwischen „52.500 Euro Steuerlast in Deutschland" und „36.050 Euro im Zweiländer-Modell" zeigt, was strukturierte Planung ausmacht — und was planlose Auswanderung kostet. Lass uns deine konkrete Steuerstruktur durchrechnen →
Regulatorische Anforderungen: § 34d GewO im Zweiländer-Modell
Die DE-Betriebsstätte als regulatorischer Anker
Deine Erlaubnis nach § 34d GewO bleibt aktiv, solange du eine inländische Niederlassung hast. Laut IHK München (Stand 2026) muss der Erlaubnisinhaber eine im Inland erreichbare Geschäftsadresse mit tatsächlicher Geschäftstätigkeit nachweisen. Seit dem 01.01.2026 ist die IHK für München und Oberbayern für ganz Bayern zuständig — bestehende Erlaubnisse anderer bayerischer IHKs behalten ihre Gültigkeit. Im Zweiländer-Modell ist dein deutsches Büro nicht nur ein steuerlicher, sondern ein regulatorischer Anker.
Mindestanforderungen an die DE-Niederlassung
| Anforderung | Minimum | Empfehlung |
|---|---|---|
| Räumlichkeit | Eigener Schreibtisch in fester Einrichtung | Separates Büro (kein Coworking-Hotdesk) |
| Erreichbarkeit | Postanschrift + Telefon | Feste Telefonnummer, Assistenz |
| IHK-Registrierung | Aktiv auf die Niederlassung | Jährlich prüfen |
| Weiterbildung (15 h/Jahr) | Nachweis erbringen | Online + Präsenz mischen |
| Beschwerdemanagement | Erreichbar über DE-Adresse | Klare Prozesse dokumentieren |
| VSH (Berufshaftpflicht) | Gültig für DE-Tätigkeit | Police prüfen (Geltungsbereich) |
IDD-Compliance aus dem Ausland
Die Insurance Distribution Directive (EU 2016/97) verlangt:
- Angemessene Qualifikation — deine Weiterbildungsnachweise müssen lückenlos sein
- Vermeidung von Interessenkonflikten — Dokumentation jeder Beratung
- Informationspflichten — Status (Makler/Vertreter), Beschwerdeweg, Vergütungsoffenlegung
- Produktfreigabeverfahren — relevant bei komplexeren Produkten
All das ist aus dem Ausland möglich — aber du brauchst saubere Prozesse und eine Assistenz oder einen Untermakler, der während deiner Abwesenheit erreichbar ist. Wie sich das Modell als Handelsvertreter vs. freier Makler unterscheidet, findest du im separaten Vergleich zum Thema freier Makler vs. Handelsvertreter.
Schritt für Schritt: Das Zweiländer-Modell aufsetzen
Phase 1: Vorbereitung (3–6 Monate vor Wegzug)
Schritt 1 — Zielland wählen und DBA analysieren
Nicht jedes Land eignet sich gleich gut. Entscheidend:
- Hat das Land ein DBA mit Deutschland? (Ohne DBA: Doppelbesteuerungsrisiko)
- Welche Methode nutzt das DBA? (Freistellungsmethode = besser für dich)
- Gibt es ein Sonderregime für Neuzuzügler? (z. B. Portugal IFICI, Zypern Non-Dom)
- Wie hoch ist der Steuersatz auf das ausländische Einkommen?
Schritt 2 — Deutsche Betriebsstätte sichern
- Mietvertrag für Büro abschließen (oder bestehendes Büro behalten)
- Untermakler oder Assistenz einstellen (falls nicht vorhanden)
- § 34d-Erlaubnis auf die Niederlassung prüfen
- Steuerberater in DE für beschränkte Steuerpflicht beauftragen
Beachte: Ohne echte Substanz — also tatsächliche Geschäftstätigkeit, eigene Räume, erreichbares Personal — erkennt weder das Finanzamt deine Betriebsstätte an, noch hält deine § 34d-Erlaubnis einer Prüfung stand.
Schritt 3 — Steuerliche Planung
- Entstrickungssteuer prüfen: Bleibt der Bestand in der DE-BS, gibt es keine Entstrickung
- § 2 AStG prüfen: Bei Niedrigsteuerland + wesentliche Interessen in DE kann die erweiterte beschränkte Steuerpflicht greifen — der BFH hat mit Urteil vom 14.01.2025 (IX R 37/21) bestätigt, dass selbst Sonderregime wie die britische „Remittance Basis" als Niedrigbesteuerung im Sinne des AStG gelten
- Gewinnaufteilung zwischen DE und Ausland vorab definieren
- Vorab verbindliche Auskunft beim Finanzamt erwägen
Phase 2: Umzug und Einrichtung (Monat 1–3)
Schritt 4 — Wohnsitz im Zielland begründen
- Mietvertrag oder Immobilienkauf im Zielland
- Anmeldung beim örtlichen Finanzamt / Steuernummer beantragen
- Aufenthaltstitel beantragen (EU-Bürger: Anmeldung; Drittland: Visum)
- Bankverbindung im Zielland eröffnen
- Krankenversicherung und Sozialversicherung im Zielland klären
Schritt 5 — Deutschen Wohnsitz aufgeben
- Wohnung kündigen oder dauerhaft vermieten (NICHT „für Besuche" freihalten!)
- Abmeldung beim Einwohnermeldeamt
- Keine ständige Wohnstätte in Deutschland behalten
- Hotel/Serviced Apartment für DE-Aufenthalte (wechselnd, keine feste Wohnung)
Schritt 6 — Geschäftliche Umstellung
- Kunden informieren: „Ich bin weiterhin 10–12 Tage pro Monat in München für Sie da"
- Termine bündeln: Alle Vor-Ort-Beratungen auf die DE-Tage legen
- Digitale Prozesse ausbauen: Online-Beratung, digitale Unterschrift, Videokonferenzen
- Geschäftsadresse bleibt das deutsche Büro
Phase 3: Laufender Betrieb
Schritt 7 — Aufenthaltsdokumentation
Das ist der wichtigste operative Punkt — und der, an dem die meisten scheitern. Du musst lückenlos dokumentieren:
- An welchen Tagen du in Deutschland warst
- An welchen Tagen du im Zielland warst
- Was du an jedem Tag getan hast (geschäftlich/privat)
- Flugtickets, Hotelrechnungen, Mietwagen-Belege als Nachweis
Schritt 8 — Gewinnaufteilung dokumentieren
- Welche Einkünfte der DE-Betriebsstätte zuzuordnen sind
- Welche Einkünfte im Ausland entstehen
- Auf welcher Basis die Aufteilung erfolgt (Zeitanteil, Funktionsanalyse, Transaktionsmethode)
Was das für dich heißt: Die acht Schritte sehen auf Papier überschaubar aus. In der Praxis scheitern die meisten nicht an der Komplexität der Einzelschritte, sondern am Timing und an den Wechselwirkungen zwischen Steuerrecht, Regulatorik und Sozialversicherung. Wer Schritt 5 vor Schritt 3 macht, provoziert eine Entstrickung. Wer Schritt 7 ignoriert, verliert bei der Betriebsprüfung alles.
Die fünf Fehler, die das Modell sofort zunichtemachen
Fehler 1: Deutsche Wohnung behalten
Du behältst „für die DE-Tage" eine eigene Wohnung in Deutschland. Folge: Das Finanzamt argumentiert, du hast weiterhin eine ständige Wohnstätte in Deutschland. Ansässigkeit in DE. Volles Welteinkommen in DE steuerpflichtig. Das gesamte Modell kollabiert.
Lösung: Wechselnde Hotels, Serviced Apartments (verschiedene Adressen), oder ein möbliertes Zimmer, das du nur wochen- oder tageweise mietest — ohne jederzeitige Verfügbarkeit.
Fehler 2: Familie in Deutschland lassen
Deine Frau und Kinder bleiben in Deutschland. Folge: Der Mittelpunkt deiner Lebensinteressen liegt weiterhin in Deutschland. Tie-Breaker-Rule fällt auf DE. Ansässigkeit in DE. Das Modell funktioniert nur, wenn deine Familie mit ins Zielland zieht (oder du alleinstehend bist).
Lösung: Familie muss mitziehen. Kinder in Schule im Zielland anmelden, Partner dort leben und arbeiten (oder jedenfalls dort den Lebensmittelpunkt haben).
Fehler 3: Dokumentationslücken
Du führst kein Aufenthaltstagebuch, hast keine Flugtickets aufbewahrt, kannst nicht lückenlos nachweisen, wo du an welchem Tag warst. Bei einer Betriebsprüfung (die bei Auswanderern systematisch stattfindet!) fehlen die Beweise. Finanzamt unterstellt Ansässigkeit in DE.
Lösung: Digitales Tagebuch, Cloud-basiert, tägliche Einträge. GPS-Daten des Handys als Backup. Alle Belege digital archivieren (Boarding Passes, Hotel-Checkouts, Mautabrechnungen).
Fehler 4: Gewinnaufteilung nicht verteidigungsfähig
Du ordnest 80 % deines Gewinns dem Zielland zu, obwohl 80 % deiner Kunden in Deutschland sitzen und du den Großteil der wertschöpfenden Tätigkeit während deiner DE-Aufenthalte erbringst. Folge: Betriebsprüfung korrigiert die Aufteilung. Nachzahlung plus Zinsen.
Lösung: Die Aufteilung muss einer Funktionsanalyse standhalten. Realistische Methoden: Zeitanteil (Tage in DE / Gesamttage) oder funktionsbezogene Zuordnung (Bestandsbetreuung = DE, Akquise international = Ausland). Im Zweifel: konservativ aufteilen.
Fehler 5: Keine Substanz im Zielland
Du mietest eine Wohnung in Lissabon, bist aber faktisch 200+ Tage in Deutschland oder auf Reisen. Im Zielland hast du keine Büroinfrastruktur, keine örtlichen Geschäftsbeziehungen, keine Einbindung ins lokale Leben. Folge: Das Zielland stellt keine Ansässigkeitsbescheinigung aus — oder Deutschland erkennt die ausländische Ansässigkeit nicht an.
Lösung: Echtes Leben im Zielland führen. Arztbesuche, Einkaufen, Sportverein, soziale Kontakte, lokales Bankkonto mit regelmäßigen Umsätzen. Die Substanz muss echt sein — nicht nur auf dem Papier.
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Wann das Zweiländer-Modell NICHT funktioniert
Sei ehrlich mit dir: Das Modell ist nicht für jeden geeignet. Es scheitert, wenn:
- Du keine Familie hast, die mitzieht — oder wenn dein Partner in DE bleiben will
- Dein Zielland kein DBA mit DE hat — dann droht Doppelbesteuerung
- Dein Bestand zu klein ist — die Fixkosten (Büro, Untermakler, Steuerberater in zwei Ländern) müssen sich rechnen
- Du nicht reisen willst — 10–13 Tage/Monat in DE bedeuten: Du lebst aus dem Koffer, zwei Mal pro Monat fliegen
- Dein Vertrieb nicht kooperiert — als Handelsvertreter brauchst du die Zustimmung deines Vertragspartners
- § 2 AStG greift — bei Niedrigsteuerland und hohem DE-Einkunftsanteil kann die erweiterte beschränkte Steuerpflicht das Modell unwirtschaftlich machen. Der BFH hat am 14.01.2025 (IX R 37/21) die strenge Auslegung bestätigt
Die Break-Even-Rechnung
Ab welchem Einkommen lohnt sich das Modell?
| Fixkosten Zweiländer-Setup | Jährlich |
|---|---|
| Büro Deutschland | 6.000 € |
| Untermakler/Assistenz (Teilzeit) | 20.000 € |
| Steuerberater DE | 4.000 € |
| Steuerberater Zielland | 3.000 € |
| Flugkosten (24 × Hin-/Rückflug) | 7.200 € |
| Unterkunft DE (120 Nächte × 80 €) | 9.600 € |
| Gesamt Fixkosten | 49.800 € |
Die Steuerersparnis muss diese ~50.000 Euro übersteigen, damit das Modell wirtschaftlich sinnvoll ist. Bei 15–20 % Steuersatz-Differenz brauchst du ein zu versteuerndes Einkommen von mindestens 250.000–330.000 Euro, damit sich die reine Steuer-Rechnung trägt.
Aber: Die Lebenshaltungskosten-Differenz (oft günstiger im Zielland), die Lebensqualität und der langfristige Vermögensvorteil gehen in diese Kalkulation nicht ein. Für viele beginnt der „emotionale Break-Even" bei deutlich niedrigerem Einkommen.
Was das für dich heißt: Die Break-Even-Rechnung zeigt: Das Zweiländer-Modell ist kein Modell für Einsteiger mit 80.000 Euro Jahresumsatz. Es ist ein Werkzeug für Finanzdienstleister, deren Einkommen die Investition rechtfertigt — und die bereit sind, die operative Komplexität mitzutragen. Wer sich das finanziell und familiär leisten kann, gewinnt nicht nur steuerlich, sondern auch an Lebensqualität.
Dokumentation: Dein Überlebenssystem bei der Betriebsprüfung
Die Dokumentation ist nicht Kür — sie ist die Voraussetzung dafür, dass das Modell einer Betriebsprüfung standhält. Und eine Betriebsprüfung kommt bei Auswanderern mit hoher Wahrscheinlichkeit in den ersten 3–5 Jahren.
Was du dokumentieren musst
| Bereich | Dokument | Aufbewahrung |
|---|---|---|
| Aufenthalt | Taggenau: Ort + Tätigkeit | 10 Jahre |
| Reisen | Boarding Passes, Mautbelege, Hotelrechnungen | 10 Jahre |
| Geschäft DE | Beratungsprotokolle, Kundentermine, Unterschriften | 10 Jahre |
| Geschäft Ausland | Online-Beratungen, E-Mails, digitale Verträge | 10 Jahre |
| Gewinnaufteilung | Funktionsanalyse, Zeiterfassung, Zuordnungsschlüssel | 10 Jahre |
| Lebensmittelpunkt | Mietvertrag, Strom-/Wasser-Rechnungen, Schulanmeldung Kinder | 10 Jahre |
Praktische Tools
- Aufenthaltstagebuch: Notion, Excel oder spezialisierte Apps (TaxNote, Travelscope)
- Belegarchivierung: DATEV Unternehmen online, SevDesk, oder simples Cloud-Archiv
- Zeiterfassung: Toggl, Clockify — pro Kunde und pro Land taggen
- GPS-Backup: Google Timeline oder Apple Standortverlauf (als Notfall-Nachweis)
Sozialversicherung im Zweiländer-Modell
EU-Koordinierungsrecht (VO 883/2004)
Innerhalb der EU gilt: Du unterliegst dem Sozialversicherungsrecht eines Staates. Bei Selbständigen, die in zwei EU-Staaten tätig sind, gilt Art. 13 der VO (EG) 883/2004:
- Du unterliegst dem Recht des Wohnstaats, wenn du dort einen wesentlichen Teil deiner Tätigkeit ausübst (mindestens 25 % der Zeit oder des Umsatzes)
- Ist das nicht der Fall, unterliegst du dem Recht des Staats, in dem sich der Mittelpunkt deiner Tätigkeit befindet
Für Stefan (Wohnsitz Portugal, 10–12 Tage/Monat in DE):
- Mindestens 60 % seiner Zeit ist er in Portugal — wesentlicher Teil in PT
- Ergebnis: Portugiesisches Sozialversicherungsrecht gilt
- Er braucht eine A1-Bescheinigung für seine DE-Tage (Nachweis, dass er in PT versichert ist)
Krankenversicherung
- In der EU: EHIC (Europäische Krankenversicherungskarte) für temporäre DE-Aufenthalte
- Zusätzlich: Private Krankenversicherung im Zielland (oft günstiger als in DE)
- Alternative: Internationale Expat-Versicherung mit Geltung in beiden Ländern
- Ausführliche Analyse: Krankenversicherung beim Auswandern
DBA-Besonderheiten für beliebte Zielländer
Portugal (DBA DE-PT, BGBl. 2016 II S. 730)
- Methode: Freistellung mit Progressionsvorbehalt (Art. 23 DBA)
- Betriebsstättengewinne DE: Werden in PT freigestellt, erhöhen aber den PT-Steuersatz
- IFICI-Status: Das IFICI-Regime hat am 01.01.2025 das alte NHR-Regime ersetzt. Es bietet 20 % Flat-Rate auf qualifizierte Einkünfte für 10 Jahre — richtet sich aber primär an Forschung, Innovation und strategische Sektoren. Finanzdienstleister qualifizieren sich nur, wenn ihre Tätigkeit unter die definierten Berufsgruppen fällt
- Besonderheit: PT verlangt NIF (Steuernummer) und monatliche Steuererklärung für Selbständige
Zypern (DBA DE-CY)
- Methode: Freistellung (Art. 23 DBA)
- Non-Dom-Status: 17 Jahre lang keine Steuer auf ausländische Dividenden und Zinsen
- Körperschaftsteuer: 12,5 % auf Firmengewinne (bei GmbH-Struktur in CY)
- Besonderheit: Kein Progressionsvorbehalt auf freigestellte Einkünfte
VAE / Dubai (DBA DE-VAE)
- Methode: Freistellung (Art. 24 DBA)
- Steuer auf Einkünfte: 0 % persönliche Einkommensteuer (auch 2026 noch)
- Achtung: § 2 AStG greift fast sicher (0 % = eindeutig Niedrigsteuerland im Sinne von § 2 Abs. 2 AStG, der bei einem Drittel niedrigerer Steuer als in DE auslöst)
- Besonderheit: Seit 2023 Körperschaftsteuer (9 %) auf Firmengewinne > 375.000 AED
Spanien (DBA DE-ES)
- Methode: Anrechnungsmethode — DE-Steuern werden auf ES-Steuer angerechnet
- Beckham-Regime: 24 % flat, aber praktisch nur für Arbeitnehmer/Entsandte
- Achtung: Bei Anrechnungsmethode ist der Steuervorteil geringer als bei Freistellung
- Besonderheit: Spanien besteuert Welteinkommen ab Tag 1 der Ansässigkeit
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist das Zweiländer-Modell für Finanzdienstleister?
Ein hybrides Arbeits- und Lebensmodell, bei dem du deinen Wohnsitz und Lebensmittelpunkt ins Ausland verlegst, aber eine begrenzte Präsenz in Deutschland aufrechterhältst — typischerweise 10–13 Tage pro Monat. Du behältst deine § 34d-Erlaubnis, deinen Versicherungsbestand und deine Kunden in Deutschland und bist gleichzeitig steuerlich im Zielland ansässig.
Wie viele Tage darf ich maximal in Deutschland sein?
Die absolute Obergrenze liegt bei 182 Tagen pro Kalenderjahr (unter der 183-Tage-Schwelle). In der Praxis empfehlen wir maximal 13 Tage pro Monat (~156 Tage/Jahr), um einen Sicherheitspuffer von 27 Tagen zu haben. Entscheidend ist nicht allein die Tagezahl, sondern das Gesamtbild: Lebensmittelpunkt, ständige Wohnstätte, Familie.
Brauche ich ein eigenes Büro in Deutschland?
Ja. Für die § 34d-GewO-Erlaubnis brauchst du eine inländische Niederlassung, und für die steuerliche Betriebsstätte eine feste Geschäftseinrichtung. Ein reines Briefkasten-Setup reicht nicht — du brauchst einen eigenen Schreibtisch oder ein Büro, das dir dauerhaft zur Verfügung steht. Ein Coworking-Hotdesk ist grenzwertig; ein fester Arbeitsplatz in einem Coworking-Space (mit Vertrag) kann ausreichen.
Was passiert, wenn ich die 183-Tage-Grenze überschreite?
Das allein ändert nicht automatisch deine Ansässigkeit — aber es zerstört das stärkste Argument für deine ausländische Ansässigkeit. Das Finanzamt wird argumentieren, dein gewöhnlicher Aufenthalt liegt in Deutschland, und dein Welteinkommen wird hier besteuert. Die Beweislast liegt dann bei dir — und die ist ohne Dokumentation kaum zu erbringen.
Muss meine Familie mit ins Ausland ziehen?
Praktisch ja. Bleiben Ehepartner und Kinder in Deutschland, liegt der Mittelpunkt deiner Lebensinteressen weiterhin dort — und die Tie-Breaker-Rule des DBA weist dich Deutschland zu. Ausnahme: Du bist alleinstehend oder getrennt lebend. Bei Paaren ohne Kinder ist es im Einzelfall argumentierbar — aber deutlich riskanter.
Wie teile ich meinen Gewinn zwischen Deutschland und dem Zielland auf?
Die Aufteilung folgt dem Betriebsstättenprinzip: Gewinne werden dort besteuert, wo die Betriebsstätte liegt, der sie zuzuordnen sind. Als Aufteilungsmethode kommt entweder die direkte Zuordnung (welche Geschäfte wurden wo abgeschlossen?) oder der Zeitschlüssel (Anteil der DE-Tage an Gesamtarbeitstagen) in Frage. Die Methode muss konsistent angewandt und dokumentiert werden — das BMF-Schreiben zur Betriebsstättengewinnaufteilung von 2018 gibt den Rahmen vor.
Was kostet das Zweiländer-Modell insgesamt?
Die laufenden Kosten liegen typischerweise bei 40.000–55.000 Euro pro Jahr (Büro, Personal, Steuerberater in zwei Ländern, Reisekosten, Unterkunft). Dazu kommen einmalige Setup-Kosten (Steuerberatung, Umzug, Behörden) von 10.000–20.000 Euro. Das Modell rechnet sich wirtschaftlich ab ca. 250.000 Euro Jahreseinkommen — emotional und in Bezug auf Lebensqualität oft früher.
Gilt das IFICI-Regime in Portugal auch für Finanzdienstleister?
Das IFICI (Incentivo Fiscal à Investigacao Cientifica e Inovacao) hat am 01.01.2025 das alte NHR-Regime abgelöst. Es bietet 20 % Flat-Rate für 10 Jahre — aber nur für qualifizierte Tätigkeiten in strategischen Sektoren (Forschung, Innovation, Technologie, Gesundheit, Green Energy). Finanzdienstleister qualifizieren sich nur unter bestimmten Voraussetzungen. Die Prüfung, ob deine konkrete Tätigkeit unter das IFICI fällt, gehört in die steuerliche Planung vor dem Umzug.
Dein nächster Schritt
Das Zweiländer-Modell ist das mächtigste Werkzeug für Finanzdienstleister, die auswandern wollen, ohne ihr Geschäft aufzugeben. Aber es ist auch das komplexeste. Steuerrecht in zwei Ländern, DBA-Auslegung, regulatorische Compliance, Sozialversicherungsrecht, Dokumentationspflichten — das sind fünf Fachgebiete, die ineinandergreifen müssen.
Kein Blog-Artikel kann dir sagen, ob genau dein Bestand, dein Zielland und deine Familiensituation zusammenpassen. Kein Forenthread kann die Wechselwirkung zwischen deiner konkreten § 2-AStG-Exposition und dem DBA deines Ziellandes berechnen. Und kein YouTube-Video kann die Frage beantworten, ob deine 850 Verträge eine eigene GmbH rechtfertigen oder ob die Untermakler-Lösung reicht.
Daniel Huber kennt beide Seiten — Deutschland und Ausland. Als Versicherungskaufmann und MBA hat er die regulatorische und steuerliche Landschaft des Zweiländer-Modells nicht aus Lehrbüchern gelernt, sondern mit dutzenden Finanzdienstleistern in der Praxis aufgebaut. Was ein Strategiegespräch kann: Die fünf entscheidenden Variablen deines Falls aufnehmen und dir in 30 Minuten sagen, ob das Modell für dich funktioniert — und wenn ja, wie der Fahrplan aussieht. Wenn nicht, sagen wir dir das ebenso klar.
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Über den Autor
Daniel Huber, MBA, B.A. Insurance and Finance, Investor seit 1995, hat das Zweiländer-Modell nicht nur theoretisch durchdrungen, sondern mit dutzenden Finanzdienstleistern praktisch umgesetzt. Mit Freiheitspilot begleitet er Makler und Berater vom ersten Strategiegespräch bis zur funktionierenden Zweiländer-Struktur — inklusive Steuerberatung, Regulatorik und dem oft unterschätzten Thema Dokumentation.
Quellen
- OECD — Musterabkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, Art. 4 (Ansässigkeit), Art. 7 (Unternehmensgewinne), Art. 14 (selbständige Arbeit), Art. 15 (unselbständige Arbeit): oecd.org/tax/treaties
- Bundesministerium der Finanzen — BMF-Schreiben v. 03.05.2018, Betriebsstättengewinnaufteilung (IV B 5 – S 1341/12/10001-03): bundesfinanzministerium.de
- Bundesministerium der Finanzen — BMF-Schreiben v. 19.12.2025, Änderungen zur DBA-Arbeitslohnbesteuerung (IV B 2 – S 1300/00510/012/002): grantthornton.de
- Einkommensteuergesetz — § 49 Abs. 1 Nr. 2a EStG (beschränkt steuerpflichtige Einkünfte aus Gewerbebetrieb): gesetze-im-internet.de/estg/__49.html
- Außensteuergesetz — § 2 AStG (erweiterte beschränkte Steuerpflicht), bestätigt durch BFH-Urteil v. 14.01.2025 (IX R 37/21): gesetze-im-internet.de/astg/__2.html
- Verordnung (EG) Nr. 883/2004 — Art. 13: Sozialversicherungskoordinierung bei Tätigkeit in zwei Mitgliedstaaten: eur-lex.europa.eu
- DBA Deutschland–Portugal — BGBl. 2016 II S. 730, Art. 7, 14, 23: bundesfinanzministerium.de
- IHK München — Erlaubnis nach § 34d GewO: Voraussetzungen und Pflichten (Stand 2026): ihk-muenchen.de
- FRESH Portugal — IFICI-Regime (NHR 2.0): 20 % Flat Tax, Eligibility & Foreign Income Exemptions (2026): fresh-legal.com
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Sinne von § 4 StBerG bzw. dem RDG dar. Steuer- und Rechtslage hängen von deiner individuellen Situation ab und ändern sich laufend. Für deinen konkreten Fall wende dich an eine Steuerberaterin/einen Steuerberater oder eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt. Stand: Juli 2026.